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Kabinett beschließt Änderungsentwurf des Jagdgesetzes
Erfurt (lr). Der Gesetzentwurf für das neue Jagdgesetz wurde am Dienstag, dem 19. März 2019, vom Kabinett beschlossen und dem Thüringer Landtag zugeleitet. „Seit 2015 haben wir in unzähligen Foren, Abstimmungen und öffentlichen Podien die Thematik behandelt. Sorgfältig wurde jeder Änderungsvorschlag aufgenommen, abgewogen und je nach fachlicher Eignung eingearbeitet. Das Ergebnis ist ein zeitgemäßer und moderner Entwurf, der unter breiter Beteiligung erfolgte“, so die Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Birgit Keller.
Das Jagdgesetz war zuletzt 2006 neu gefasst worden. „Ziel der Überarbeitung ist, dass sich die Jagd an ökologischen und wildbiologischen Grundsätzen orientiert und die neuesten Erkenntnisse der Jagdpraxis, des Tierschutzes und der Lebensmittelhygiene berücksichtigt werden“, so Keller.
Der vorliegende Entwurf sieht zahlreiche Neuregelungen vor, wie beispielsweise das Verbot von bleihaltigem Schrot und Totschlagsfallen. Schalldämpfer sollen verwendet werden dürfen. Für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden wird ein Schießnachweis Pflicht.
Der offene Diskussionsprozess zur Überarbeitung des Jagdgesetzes war im Oktober 2015 gestartet. Der nun vorliegende Entwurf wird nun weiter im Landtag beraten. Auch hier wird es erneut Gelegenheiten geben über Anhörungen von Experten, Verbänden und sonstigen Betroffenen über den Entwurf zu debattieren.