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Kabinett beschließt dritte Runde der Gebietsreform

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380 Gemeinden neu geordnet

Erfurt (lr). „Dieses Gesetz stellt den dritten und zugleich abschließenden Schritt zur Umsetzung freiwilliger Gemeindeneugliederungen in der 6. Legislaturperiode dar. Damit schließt sich vorerst der Kreis“, erklärte Innenminister Georg Maier am 19. März 2019 über den dem Kabinett vorgelegten Gesetzentwurf für ein Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden 2019. Er bedeute aber nicht das Ende struktureller Veränderungen. „Neugliederungen sind ein andauernder Prozess. Die Gebietsreform in Thüringen wird sicher auch in der nächsten Legislaturperiode weitergehen“ betonte Maier und unterstreicht damit seine Botschaft, dass sein Haus den Gemeinden und Landkreisen auch zukünftig als Ansprechpartner und Berater zur Verfügung stehen werde.

Der aktuelle Gesetzentwurf enthält 17 Regelungsvorschläge. Betroffen davon sind 11 Landkreise. Enthalten sind im Gesetzentwurf Neugliederungen, an denen insgesamt 70 Gemeinden beteiligt sind. Die Regelungen, bis auf die Eingliederung der Gemeinde Moorgrund in die Stadt Bad Salzungen sollen zum 31. Dezember 2019 in Kraft treten.

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Zur Umsetzung dieser Neugliederungen sind Neugliederungsprämien in Höhe von 11,0 Millionen Euro, Strukturbegleithilfen in Höhe von 1,9 Millionen Euro und besondere Entschuldungshilfen in Höhe von 11,8 Millionen Euro vorgesehen. Insgesamt werden bis Ende 2019 rund 380 Gemeinden neu geordnet. Von den Neugliederungen betroffen sind somit insgesamt 909.614 Einwohner Thüringens, das entspricht 42,28 Prozent der Bevölkerung.

Titelbild: Thüringens Innenminister Georg Maier.
Text: TMIK, Carsten Ludwig; Foto: Olaf Kosinsky (Lizenz: CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons)

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