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Verfassungsgerichtshof lehnt Eilantrag des Wartburgkreises ab
Kaltennordheim (lr) . Innenminister Georg Maier begrüßt die heutige Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zum Gemeindeneugliederungsgesetz 2019. Maier: „Die Reform mit ihren über 260 betroffenen Gemeinden kann nun uneingeschränkt in Kraft treten. Ich bin froh, dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof schnell für Rechtssicherheit für die beteiligten Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger gesorgt hat.“
Der Thüringer Landtag hat am 13. Dezember 2018 das „Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG 2019)“ beschlossen. Der Wartburgkreis hatte ein Eilverfahren gegen § 31 des Gesetzes angestrebt, um zu verhindern, dass Kaltennordheim zur VG Hohe Rhön wechselt und damit gleichzeitig in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Eine angekündigte Klage gegen den Kreiswechsel hatte der Landrat des Wartburgkreises, Reinhard Krebs, ebenfalls angekündigt. Diese liegt bisher noch nicht vor.
Maier abschließend: „Es wäre ein schönes Signal, wenn sich der Wartburgkreis darauf einigen könnte, dass die geplante Klage nun fallen gelassen wird. Wenn eine solche kommt, sehe ich dieser allerdings gelassen entgegen.“