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Hauptmann: Landesregierung setzt falsche Schwerpunkte

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Umfrage unter allen Südthüringer Kindertagesstätten zum „Gute-Kita-Gesetz“

Berlin/Suhl. In der vergangenen Woche hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion das so genannte „Gute-Kita-Gesetz“ beschlossen. Damit erhalten die Bundesländer bis 2022 5,5 Milliarden Euro für Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in der Kinderbetreuung. „Thüringen wird voraussichtlich knapp 136 Millionen Euro erhalten. Nach der Einführung des Baukindergelds und der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag wollen wir auch mit dem neuen Gesetz Familien mit Kindern unterstützen“, erklärt der Südthüringer Bundestagsabgeordnete Mark Hauptmann (CDU).

Union will besseren Fachkraft-Kind-Schlüssel

Da die Betreuungssituation in den Bundesländern sehr unterschiedlich ist, können die Länder selbst entscheiden, für welche Handlungsfelder sie die Bundesmittel aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ einsetzen wollen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erwartet jedoch von den Ländern, dass sie insbesondere in die im Gesetz geregelten prioritären Qualitätsmaßnahmen investieren. Dazu gehören die Verbesserungen des Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte, bedarfsgerechte Angebote – wie z.B. längere Öffnungszeiten – sowie die Stärkung der Kita-Leitungen.

„Erfurt verteilt lieber teure Geschenke“

Die rot-rot-grüne Regierungskoalition in Erfurt hat jedoch andere Pläne. Sie will das Geld vom Bund für ein zweites kostenloses Kindergartenjahr einsetzen – eine Maßnahme, die nicht nur bei der Opposition, sondern auch unter den Kinderbetreuungseinrichtungen auf Kritik stößt. Bundestagsabgeordneter Hauptmann erkundigte sich direkt per Umfrage bei den Kitas in seinem Wahlkreis und erhielt 57 Rückmeldungen von Einrichtungen in Südthüringen. Das Ergebnis: Erzieherinnen und Erzieher, die Elternschaft sowie die Leitungsebene der Kitas sehen die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels als oberste Priorität an. Außerdem sollten die Finanzhilfen des Bundes nach Ansicht der Befragten der Sicherung und Gewinnung qualifizierter Fachkräfte dienen.

Die Thüringer Linksregierung scheint die Situation in der Kindertagespflege falsch einzuschätzen. Der Freistaat hat trotz vergangener Anpassungen einen der schlechtesten Personalschlüssel in ganz Deutschland vorzuweisen – bei einer gleichzeitig sehr hohen Nachfrage des Betreuungsangebots und einem immer komplexeren Aufgabenbereich für die Erzieherinnen und Erzieher. Einrichtungen sehen sich aufgrund der prekären Personallage teilweise gezwungen, Eltern anzusprechen, ihr Kind zu Hause zu betreuen, die Öffnungszeiten zu verkürzen oder Gruppen zusammenzulegen. In einem offenen Brief äußerten die kommunalen Schmalkalder Kindertagesstätten bereits ihr Unverständnis darüber, wie Rot-Rot-Grün mit den finanziellen Mitteln des Bundes umgehen möchte. Der logische Schritt wäre eigentlich, in mehr qualifiziertes Fachpersonal für die Kinder zu investieren. „Erfurt verteilt stattdessen lieber teure Geschenke. Der Nutzen eines weiteren beitragsfreien Kita-Jahrs wird derweil in Sozialforscher-Kreisen schon jetzt angezweifelt“, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hauptmann.

Landesregierung muss auf tatsächliche Bedürfnisse eingehen

Der Bund schließt mit jedem einzelnen Land einen Vertrag darüber, wie vor Ort die Qualität der Kitas verbessert und wie die Maßnahmen finanziert werden sollen. Die Länder analysieren dazu ihre jeweilige Ausgangslage und ermitteln die für ihre Situation benötigten Handlungsziele. Dabei sollen alle Akteure, wie die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die freien Träger, Sozialpartner, die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene sowie die Elternschaft mit einbezogen werden. Bundestagsabgeordneter Hauptmann dazu: „Wir werden mit Blick auf die Verwendung der Bundesmittel sehr genau auf die gesetzlich vorgesehenen Berichte der Länder achten. Ich halte es für zwingend notwendig, dass sich die Thüringer Landesregierung mit den Kinderbetreuungseinrichtungen im Freistaat an einen Tisch setzt und auf die tatsächlichen Bedürfnisse eingeht.“

Zusatzinformationen:
Investitionen des Bundes in die Kinderbetreuung
Obwohl die Zuständigkeit für die Kindertagesbetreuung nach dem Grundgesetz bei den Ländern liegt, hat der Bund in den letzten Jahren massiv in den Ausbau der Kinderbetreuung investiert: Mit den vier Investitionsprogrammen „Kinderbetreuungsfinanzierung“ wurden beispielsweise insgesamt 4,4 Milliarden Euro investiert. 6,3 Milliarden Euro wurden seit 2009 für Betriebskosten zur Verfügung gestellt. Für das Programm „Sprach-Kitas“ stellt der Bund im Zeitraum zwischen 2016 und 2020 Mittel im Umfang von bis zu 1 Milliarde Euro bereit. Für das Programm KitaPlus stehen insgesamt 100 Millionen Euro für zusätzliche Betreuungsangebote zu flexiblen Zeiten zur Verfügung.

Mit dem Programm „Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas“ stehen bis 2020 fast 34 Millionen Euro zur Unterstützung von Berufswechslerinnen und Berufswechslern in den Erzieherberuf bereit. So konnten in den letzten 10 Jahren mehr als 400.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen werden.

Mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ beteiligt sich der Bund nun abermals in einer Größenordnung von 5,5 Mrd. Euro an der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung.

Titelbild: MdB Mark Hauptmann (CDU).
Text/Foto: WKB Mark Hauptmann

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