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Europäische Kommission genehmigt Änderungen in der ELER-Förderung
Birgit Keller: Thüringer Vorschläge leisten effektiven Beitrag zum Bürokratieabbau bei der EU-Förderung
Erfurt (lr). „Die von Thüringen vorgeschlagenen Änderungen bei der EU-Förderung leisten einen effektiven Beitrag zu dem vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft angestrebten Bürokratieabbau bei der EU-Förderung. Damit greifen wir den von den Wirtschafts- und Sozialverbänden in der Landwirtschaft angestoßenen Prozess bei der Förderung von Landwirtschaft und ländlichem Raum auf“, sagte heute Agrarministerin Birgit Keller in Erfurt. Die Ministerin begrüßte die nun erfolgte Genehmigung der Europäischen Kommission für die von Thüringen gewünschten Veränderungen der Förderkonditionen beim Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Zum einen ermöglicht die Änderung des Entwicklungsprogramms jetzt die Inanspruchnahme einer geförderten Beratung durch landwirtschaftliche Betriebe, die von einer konventionellen Wirtschaftsweise auf eine ökologische umstellen möchten. Ziel ist es, durch das zusätzliche Förderangebot umstellungswilligen Unternehmen die Entscheidung zum ökologischen Landbau zu erleichtern.
Mit den Änderungen werden zum anderen bereits bestehende, formelle Anforderungen an die land- und forstwirtschaftliche Bildungsförderung abgebaut und somit spürbare Erleichterungen bei der Umsetzung der Förderung erreicht. Das geschieht durch die Einführung einer pauschalen Abrechnungsmethode. Anstelle des bislang sehr aufwendigen Antrags- und Abrechnungsverfahren werden die zuwendungsfähigen Ausgaben der Bildungseinrichtungen künftig durch Pauschalen erstattet. Zudem entfällt die Forderung nach einer Mindestteilnehmerzahl als Hürde für die Durchführung einer Bildungsmaßnahme.
Eine weitere Änderung des Entwicklungsprogramms bezweckt, dass mit der forstwirtschaftlichen Förderung künftig schnell Vorbeugemaßnahmen gegen aufkommende Schädlinge und Krankheiten im Wald unterstützt werden können. So kann zum Beispiel die Bekämpfung der erstmals im September 2017 auf einer Waldfläche in Thüringen festgestellten Rußrindenkrankheit beim Ahorn unterstützt werden.
Hintergrund: Das Entwicklungsprogramm zur Entwicklung des ländlichen Raums ist Grundlage für die Weiterentwicklung der Förderinitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen und bietet bis zum Jahr 2020 ein breites Spektrum an Fördermaßnahmen, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, die ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und der Klimaschutz verbessert werden können.
Gefördert werden neben Investitionen in Agrar- und Forstbetriebe auch Agrarumwelt-, Ökolandbau- oder waldbauliche Maßnahmen. Die Dorferneuerung, die Flurbereinigung, die Entwicklung von Natur und Landschaft und der Breitbandausbau im ländlichen Raum sind neben vielen weiteren Maßnahmen ebenso Bestandteil des Programms. Dem Freistaat Thüringen stehen über das Entwicklungsprogramm rund 679 Mio. Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung. Zuzüglich der Mittel, die Bund und Land für die Kofinanzierung bereitstellen, umfasst das Programm ein Finanzvolumen von etwa 878 Mio. Euro.