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Lehrereinstellungen haben im Freistaat Thüringen weiter oberste Priorität
Unterrichtsausfall erstmals in Abstimmung mit Bildungsgewerkschaften sowie Eltern- und Schülervertretung erfasst
Erfurt (lr). Der Unterrichtsausfall im Freistaat Thüringen wird ab diesem Schuljahr mit einer überarbeiteten Methode gemessen, die das Bildungsministerium mit den Bildungsgewerkschaften GEW Thüringen und tlv thüringer lehrerverband sowie der Eltern- und der Schülervertretung gemeinsam erarbeitet hat. Eine entsprechende Arbeitsgruppe hatte mehrere Monate beraten, wie sich die Erhebung gestalten lässt, damit sie aus Sicht aller Akteure ein realistisches Bild der Situation an den Schulen zeichnet. Es wurde sich darauf verständigt, die drei Erhebungswochen pro Schuljahr beizubehalten, um den Schulen keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand zuzumuten. Neu ist die gesonderte Erfassung von sogenannter „Stillarbeit“ als Unterrichtsausfall sowie eine Erhebung über Klassenzusammenlegungen.
In der Erhebungswoche im September betrug der Unterrichtsausfall an allgemeinbildenden Schulen 5,2 Prozent. Davon waren 0,5 Prozent Stillarbeit. Der Wert ist eine leichte Verschlechterung im Vergleich zur Messung im September 2017, als es 4,1 Prozent Unterrichtsausfall gab. Im Vergleich zur Erhebung aus dem Frühjahr 2018, bei der während der Grippewelle 8,3 Prozent Unterrichtsausfall gemessen wurden, zeigt sich eine Verbesserung. Vertreten wurden im September 2018 5,5 Prozent des Unterrichts. Dies entspricht genau dem Wert aus dem September 2017. Hier gab es keine Veränderung.
Aus Sicht des Ministeriums, der Bildungsgewerkschaften sowie der Eltern- und Schülervertretung zeigen die statistischen Zahlen, dass Lehrereinstellungen weiter oberste Priorität haben müssen. Mit der Wiedereinführung der Verbeamtung, der Verbesserung der Besoldung für Regelschullehrer, Änderungen beim Einstellungsverfahren und den Verabredungen für ein Personalentwicklungskonzept wurden wichtige Schritte gegangen. Weitere müssen folgen.
Bildungsminister Helmut Holter: „Bei meinem Amtsantritt vor 14 Monaten habe ich gesagt, dass wir uns ehrlich machen müssen. Die gemeinsame Verständigung, wie wir Unterrichtsausfall messen, ist dabei ein zentraler Punkt. Deswegen gilt GEW, Thüringer Lehrerverband, Eltern- und Schülervertretung mein Dank für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Statistik über den Unterrichtsausfall zeigt, dass wir kontinuierlich weiter arbeiten müssen, um Lehrerinnen und Lehrer für den Thüringer Schuldienst zu gewinnen. Wir haben eine Reihe von Maßnahmen angepackt und werden weiter anpacken. Jedes Kind und jeder Jugendliche hat den besten Unterricht verdient.“
Kathrin Vitzthum, Vorsitzende der GEW Thüringen: „Das veränderte Erhebungsverfahren offenbart einmal mehr die Herausforderungen, mit denen Lehrerinnen und Lehrer und deren Schülerinnen und Schüler konfrontiert sind: Die Kürzungen der Stundentafeln zum Schuljahresbeginn steigen deutlich an, mehr als 3.000 Unterrichtsstunden pro Woche konnten nicht geplant werden, weil die Lehrkräfte fehlen. Klassenzusammenlegungen werden von rund 40 Prozent der Grundschulen genutzt, um Unterricht zu vertreten. Dies betrifft rund 1.700 Unterrichtsstunden. All dies geht zu Lasten der Qualität von Bildung und zu Lasten der Beschäftigten. Schülerinnen und Schüler haben das Recht auf die Erteilung des Unterrichts nach der Stundentafel. Die Konsequenz kann nur lauten, dass Thüringen noch mehr Lehrerinnen und Lehrer einstellt als es bislang tut und sich intensiver um Entlastungen der Lehrkräfte bemüht, um Unterricht dauerhaft abzusichern.“
Rolf Busch, Vorsitzender des tlv thüringer lehrerverbandes: „Wir bekommen mit der geänderten Erfassung endlich ein realistischeres Bild vom Unterrichtsausfall und dies mit gleichzeitig geringerem Aufwand für die Schulen. Jetzt kommt es darauf an, aus den Zahlen die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen.“
Hannes Leiteritz, Vorsitzender der Landesschülervertretung Thüringen: „Aus Sicht der Schülerschaft ist besonders zu begrüßen, dass die Ergebnisse der Erhebung in Zukunft detailliert veröffentlicht werden und eine Stillbeschäftigung zukünftig als das gezählt wird, was sie für den Schüler effektiv darstellt: Ausfall des Unterrichts.“