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Abwasser: Neue Förderrichtlinie für Gemeinden und Zweckverbände
Siegesmund: „Damit setzen wir den Abwasserpakt konsequent um.“
Erfurt (lr). Ab heute (Montag) treten zwei weitere Richtlinien zur Förderung der öffentlichen Abwasserentsorgung in Kraft. Nachdem bereits Mitte August die Förderung für Kleinkläranlagen erhöht wurde, erhalten jetzt die Gemeinden und Zweckverbände mehr Geld, um in die öffentliche Abwasserentsorgung zu investieren.
„Wir stärken die öffentliche Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum und schützen unsere Gewässer. Und wir unterstützen dabei die Gemeinden und Zweckverbände, damit zusätzliche Kosten nicht einfach auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt werden. So setzen wir unseren Abwasserpakt mit dem Gemeinde- und Städtebund konsequent um“, erklärt Umweltministerin Anja Siegesmund.
Das Umweltministerium stellt den Gemeinden und Zweckverbänden für 2018/2019 bis zu 24 Millionen Euro zusätzlich zu den bisher schon vorhandenen Fördertöpfen zur Verfügung. Damit das Geld auch schnell und zielgerichtet vor Ort ankommt, wurde eine bestehende Richtlinie angepasst und eine neu erlassen.
1. Änderung der Richtlinie „Förderung von Vorhaben der Abwasserentsorgung“:
• Erhöhung der max. Förderbeträge für Kläranlagen, Pumpwerke und Mischwasserentlastungsanlagen
• Wiedereinführung der Förderfähigkeit von Regenwasserkanälen
2. Neue Förderrichtlinie „Förderung von ausgewählten Maßnahmen der Abwasserentsorgung“:
• Förderung von Investitionen, die zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinien notwendig sind (Umsetzung des Landesprogramms Gewässerschutz 2016-2021),
• Förderung der zuwendungsfähigen Bauausgaben für die Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung von Kläranlagen mit 75 %
• Förderung der zuwendungsfähigen Bauausgaben für Überleitungssammler, Verbindungssammler und Pumpwerke mit 80 %
Hintergrund
Die beiden Richtlinien sind Teil des Abwasserpaktes, der zwischen dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz und dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen geschlossen wurde.
Zu finden sind beide Richtlinien und ein Informationsbrief hier: https://www.thueringen.de/th8/tmuen/umwelt/wasser/abwasser/foerderung/wwm/index.aspx
Der Abwasserpakt ist auf der Internetseite unter https://www.thueringen.de/mam/th8/tmlfun/aktuell/mi/2018-05-15_abwasserpakt.pdf zu finden.
Die neue Richtlinie ist notwendig, weil die Fördersätze der bisher bestehenden Richtlinie nicht angehoben werden können. Der Grund dafür liegt in der Bindung der Mittel, die aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) stammen, bis zum Ende der Strukturfondsperiode in 2020.
Die geänderte und die neue Förderrichtlinie sollen nach 2020 zusammengeführt werden.
Die bereits im August 2018 in Kraft getretene Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen ist ebenfalls Teil des Abwasserpaktes.