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Georg Maier

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Thüringer Landesverwaltung verzeichnet höhere Sponsoring-Leistungen

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Erfurt (lr). Innenminister Georg Maier hat am Dienstag (11. September 2018) in Erfurt dem Kabinett den nunmehr vierten Sponsoring-Bericht der Thüringer Landesverwaltung für die Jahre 2016 und 2017 vorgelegt. „Die Veröffentlichung dieser Berichte schafft jene Transparenz in der Tätigkeit der Landesverwaltung, die von den Abgeordneten des Thüringer Landtags zu Recht erwartet wird“, sagte der Minister im Anschluss an die Kabinettsitzung.

Im Vergleich zum Berichtszeitraum 2014/2015 ist ein Anwachsen der Sponsoring-Leistungen an die Thüringer Landesverwaltung von 6.957.420,20 Euro um 456.934,54 Euro auf einen Betrag in Höhe von 7.414.354,74 Euro festzustellen.

Der größte Zuwachs an Sponsoring, Spenden und sonstigen Zuwendungen erfolgte im Bereich des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.

Dagegen haben das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, das Innenministerium und der Thüringer Rechnungshof keine Sponsoring-Leistungen oder sonstige Zuwendungen zu verzeichnen.

Im Sponsoring-Bericht werden Geld-, Sach- und Dienstleistungen mit einem Wert ab 500 Euro je Einzelfall aufgeführt. Geschätzte Werte sind entsprechend gekennzeichnet.

Die Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen vom 8. Oktober 2002 hat unter Punkt 15 Regelungen zum Sponsoring getroffen. Diese bilden die Grundlage des Berichts.

Sponsoring bietet einerseits der Verwaltung die Möglichkeit, Veranstaltungen oder andere Aktivitäten zu verwirklichen, die ansonsten aus dem Haushalt nicht zu finanzieren wären.

Andererseits erwartet der Sponsor – anders als der Spender – Gegenleistungen im Bereich der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit.

Für die Nennung der Geber ist das Einverständnis zur Veröffentlichung des Namens, soweit es sich hierbei um eine natürliche Person handelt, zwingende Voraussetzung für eine Veröffentlichung. Konnte dieses Einverständnis nicht eingeholt werden, wurde der Eintrag im Bericht anonymisiert.

Der Bericht wird nun an den Präsidenten des Thüringer Landtags übersandt. Auf der Internet-Präsenz der Leitstelle Innenrevision der Thüringer Landesverwaltung kann er wie auch die drei ihm vorangegangenen Berichte über den Verweis http://www.thueringen.de/th3/innenrevision/index.aspx heruntergeladen werden.

Titelbild: Thüringer Innenminister Georg Maier.
Quelle: TMIK; Foto: Olaf Kosinsky (Lizenz: CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons)

 

 

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