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Neugliederungsgesetz 2019 auf dem Weg zum Landtag
Erfurt (lr). Am 21. August 2018 stellte Innenminister Georg Maier dem Kabinett den überarbeiteten Referentenentwurf zum Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG 2019) vor. „Die Neugliederungen, die wir im Rahmen des ersten Gesetzes beschlossen haben, sind bereits seit Anfang Juli in Kraft getreten und werden gerade mit Leben erfüllt. Ich konnte mich davon persönlich im Rahmen meiner Sommertour überzeugen“, erklärte Innenminister Maier. Zuletzt habe es, so Maier, ein großes Bürgerfest in der neuen Gemeinde Föritztal gegeben und alle, die dort waren, hätten berichtet, dass es ein Fest der Freude und der Aufbruchsstimmung gewesen sei. „Das ist mir neben der ganzen Diskussion um Zukunftsfähigkeit und Effizienz der Verwaltung wichtig. Ich möchte, dass unsere Kommunen lebendig bleiben und funktionieren, weil es Initiativen und Vereine gibt, die etwas auf die Beine stellen. Dafür braucht es auch eine funktionierende Verwaltung, welche die Rahmenbedingungen für dieses bürgerschaftliche Engagement schafft“, betonte der Innenminister.
„Jetzt folgt der nächste Schritt. Im Rahmen des Gesetzes 2019 werden insgesamt 263 Gemeinden neu gegliedert. Das sind fast sechs Mal so viel Beteiligte als in unserem ersten Gesetz. Bevor wir mit dem Neugliederungsprozess gestartet sind, zählte Thüringen 843 Gemeinden und 69 Verwaltungsgemeinschaften. Mit dem Gesetz 2019 werden wir die Anzahl der Gemeinden auf 663 und die Anzahl der Verwaltungsgemeinschaften auf 48 reduzieren können. Das ist eine deutliche Stärkung der Verwaltungseffizienz“, bemerkte der Minister.
Ein besonderes Anliegen war dem Innenminister die Einbeziehung der Erfahrungen und Meinungen der kommunalen Spitzenverbände. „Ich bin dankbar für die Rückendeckung, die der Gemeinde- und Städtebund im Hinblick auf die kommunalen Strukturveränderungen auf freiwilliger Basis ausdrücklich formuliert hat“, betonte der Innenminister und fuhr fort, dass der Gesetzentwurf 2019 erneut zeige, dass die Landesregierung voll und ganz auf Freiwilligkeit setze.
„Die positive Resonanz zu beiden Neugliederungsgesetzen hat uns dazu bewogen, noch in dieser Legislatur eine dritte Freiwilligkeitsphase anzubieten. Heute fällt der Startschuss für diese Phase“, erklärte Maier. Alle Kommunen, die bis 31.10. entsprechende Beschlüsse herbeiführen und die Anträge bei der Kommunalaufsicht einreichen, können daran zu gleichen Bedingungen wie in den ersten beiden Phasen noch teilnehmen.
Der Gesetzentwurf 2019 wird nun über die Thüringer Staatskanzlei dem Thüringer Landtag zugeleitet und gegebenenfalls schon Ende August erstmals dort beraten. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.