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Helmut Holter - Steffen Prößdorf

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Schule der Zukunft im Freistaat Thüringen: Was soll sich ändern?

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Kultusminister stellt Bildungsplan in Schleusingen vor

Schleusingen. Auf Einladung der Arbeitsgruppe „Schleusinger Gespräche“ wird der Thüringer Kultusminister Helmut Holter am Montag, dem 20.August 2018, ab 18.00 Uhr im Schleusinger Künstlerhof „Roter Ochse“ seine Ideen von der künftigen Thüringer Bildungspolitik vorstellen. Anschließend diskutiert der Minister mit den Besuchern der Veranstaltung.

Nach der letzten Novelle des bisherigen Schulgesetzes hat das Kabinett den „Thüringenplan. Für eine gute Zukunft unserer Schulen.“ beschlossen. Mit diesem Arbeitsprogramm will die Thüringer Landesregierung wichtige Vorhaben auf den Weg bringen, um den Unterrichtsausfall weiter zu reduzieren und die Zukunftsthemen Bildungsgerechtigkeit und Digitalisierung zu gestalten. Der Thüringenplan beschreibt dazu mögliche kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen. Ziel ist es, die im Bildungsplan beschriebenen Maßnahmen später in ein neues Bildungsgesetz einfließen zu lassen.

Zwar liegt ein endgültiger Entwurf des Kabinetts zum neuen Thüringer Schulgesetz der gesetzgebenden Versammlung des Thüringer Landtags bisher noch gar nicht vor, dennoch überschlagen sich konservative Politiker bereits in lauten Ablehnungsritualen und schrillen Verrissen, ohne auf die Probleme und sich verändernden Bedingungen der Thüringer Bildungslandschaft eingehen zu wollen.

Holter setzt dem derzeit eine intensive öffentliche Debatte zu seinen Vorhaben entgegen. So sollen die Sichtweisen von möglichst vielen Beteiligten in den Prozess der Entscheidungsfindung bis zur Beschlussfassung des Landtages einfließen können.

Das dürfte auch im Landkreis Hildburghausen und insbesondere in der Region um Schleusingen auf großes Interesse stoßen. Umso mehr, da die Stadt kürzlich mit den Gemeinden Nahetal- Waldau und St. Kilian fusionierte und Entscheidungen für die Zukunft der Bildungseinrichtungen in der dann deutlich größeren Einheitskommune getroffen werden müssen.
Einlass erfolgt am Veranstaltungsort ab 17.30 Uhr.

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige Menschen verachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

Quelle: Die Linke KV HBN, Mathias Günther; Foto: Steffen Prößdorf (Lizenz: CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons)

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