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Ein historischer Tag
UNESCO beschließt internationale Anerkennung des erweiterten Biosphärenreservats Thüringer Wald
Schmiedefeld am Rennsteig. Es ist ein historischer Tag – für Thüringen, für den Thüringer Wald, für die Region und für alle die, die sich eingebracht und mitgewirkt haben. Der Internationale Rat des Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ hat am 25.07.2018 im indonesischen Palembang die Anerkennung des erweiterten Biosphärenreservats Thüringer Wald als UNESCO-Biosphärenreservat beschlossen.
Nunmehr zum dritten Mal erkennt die UNESCO das Biosphärenreservat als UNESCO-Biosphärenreservat an. Die erste Anerkennung erfolgte 1979 als UNESCO-Biosphärenreservat Vessertal mit einer Größe von rund 14 km², die zweite 1990 als UNESCO-Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald mit einer Größe von 170 km² und heute die dritte als UNESCO-Biosphärenreservat Thüringer Wald mit einer Größe von rund 337 km². Mit der Anerkennung wird das Biosphärenreservat auch zukünftig Bestandteil des Weltnetzes sein, kann das älteste „Wald“-Biosphärenreservat Deutschalands weiterhin den Titel „UNESCO-Biosphärenreservat“ tragen.
Die Erweiterung war notwendig geworden, weil die hohen Anforderungen der UNESCO nicht mehr erfüllt werden konnten. Um modellhaft zu zeigen, wie wirtschaftliche Tätigkeiten und Landnutzungen unter ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten gestaltet werden können, bedarf es nicht nur einer ausreichenden Flächengröße des Naturraumes, sondern auch des Wirtschaftsraumes.
Die Erweiterung war ein langer Weg und ein langer Prozess, der im Jahr 2009 begann. Im Rahmen einer mehrjährigen Diskussion, die durch ein Büro und die Verwaltung Biosphärenreservat begleitet wurde, sind die Interessen der in der Region lebenden und arbeitenden Menschen, der Forstwirtschaft, der Landwirte, der Touristiker, der Kommunen und der Interessenvertretungen aufgenommen und mit dem Belangen des Naturschutzes abgeglichen worden. Für Problemlagen wurden Lösungen erarbeitet. Auf dieser Basis konnte der Freistaat Thüringen die Grundlagen für die Erweiterung nach Landesrecht schaffen. Dazu wurde das förmliche Verordnungsverfahren durchgeführt mit Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange. Die neue Verordnung über das erweiterte Biosphärenreservat und nun mit dem Namen Thüringer Wald ist im Dezember 2016 in Kraft getreten. Ohne das Mitwirken und die Unterstützung der Akteure der Region wäre die Erweiterung nicht möglich gewesen. Die beteiligten Landkreise, Städte und Gemeinden haben sich zur Erweiterung bekannt, Kommunalbeschlüsse gefasst und den Antrag des Freistaates Thüringen an die UNESCO mit unterschrieben. Nun gilt es die Chancen zu nutzen, die sich aus der internationalen Anerkennung ergeben.