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Diskussion über Kitagesetz: Elternmitsprache gestärkt, Prüfung im Einzelfall notwendig

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Schleusingen. Auf Einladung der „Arbeitsgruppe Schleusinger Gespräche“ stellten der Landtagsabgeordnete Torsten Wolf und Dr. Steffen Kachel kürzlich das neue Thüringer Kindertagesstättengesetz im Schleusinger „Roten Ochsen“ vor.

Eingangs verwiesen beide Bildungsexperten der Landtagsfraktion der Linken darauf, das sowohl die finanzielle Mehrausstattung und die Verbesserung der Beteiligungsrechte von Eltern im System der frühkindlichen Bildung ausdrücklicher politischer Wille der gegenwärtigen Koalition sind.

Mit dem jetzigen Gesetz wird Eltern nicht nur die Gebührenfreistellung für das letzte Kitajahr garantiert, sondern den verantwortlichen Kommunen auch die volle Erstattung aller dabei anfallenden Kosten. Insgesamt gebe das Land 68 Millionen Euro mehr als früher in das System der Kinderbetreuung und frühkindlichen Bildung.

Die Kommunen müssten beim Land ihren Eigenbedarf anmelden. Der veränderte Verwaltungsaufwand der Kommunen sei dabei durch die letztlich genauere Bedarfsberechnung und höhere Transparenz gerechtfertigt. Zudem finanziere das Land jetzt auch eine verbesserte Leitungstätigkeit.

Eltern haben nun einen verbindlichen Anspruch auf die volle Offenlegung aller Kosten. Zwischen dem jeweiligen Träger und der Kommunen muss ein Einvernehmen hergestellt werden. Deutlich gestärkt wurden die Mitwirkungsrechte der Eltern. So muss der Elternbeirat zu Haushaltsplan und Elternbeiträgen angehört werden. Finanzielle Entscheidungen über die Elternbeiträge hinaus sind jetzt zustimmungspflichtig. Das betrifft auch Entscheidungen zu Verpflegungskosten. Diese sind gesondert zu ermitteln und in Rechnung zu stellen. Nebenkosten für die Verpflegungsherstellung sind dabei extra aufzuführen. Wolf zufolge ergibt sich daraus jedoch keine Legitimation für eine Erhöhung der Verpflegungskosten, wie einzelne Träger sie vornehmen wollen. Die Intention des neuen Gesetzes sei eindeutig: Der Gesetzgeber wollte eine Besserstellung der Eltern, keine weitere Belastung. Deshalb werde gegenwärtig auch an einer entsprechenden Klarstellung im Gesetz gearbeitet. Außerdem bereite die Koalition die Einführung eines weiteren kostenfreien Kitajahres vor.

Die sich anschließende Diskussion vermittelte den Eindruck, dass es in Thüringer Kommunen bisher unterschiedliche Handhabungen gibt. So erinnerte Steffen Harzer daran, dass die Stadt Hildburghausen das Essen für die in Kitas betreuten Kinder bereits 2010 beitragsfrei stellte. Zudem habe auch das alte Kitagesetz schon eine gesonderte Erhebung von Verpflegungskosten gefordert. Schleusinger Stadtratsmitglieder nahmen mit, dass die Umsetzung des jetzigen Gesetzes offenbar auch noch einmal im Schleusinger Stadtrat Beratungs- und Beschlussgegenstand werden muss, um volle Rechtssicherheit zu garantieren.

Tilo Kummer stellte fest, dass sich in finanziell leistungsfähigen Kommunen an der Frage der Gebührenforderungen an die Eltern ablesen ließe, wie die jeweilige Kommune zu Kindern stünde. Er bot an, für Träger und Eltern bei Bedarf über sein Büro auch weitere Beratungen zur Umsetzung des Gesetzes zu organisieren.

Quelle/Foto: Linke KV HBN, Mathias Günther

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