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„Massive Kürzungen im ländlichen Raum und Benachteiligungen der Thüringer Landwirtschaft sind nicht hinzunehmen“

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Landwirtschaftsministerin Keller äußert sich zu den GAP-Reformplänen der EU

Erfurt (lr). Die von der EU-Kommission vorgestellten Legislativvorschläge für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) nach 2020 werden im Vergleich zur aktuellen Rechtslage zu erheblichen Veränderungen führen. „Für den ländlichen Raum sind massive Kürzungen vorgesehen und die landwirtschaftlichen Bertriebe in Thüringen werden nach den jetzigen Plänen strukturell benachteiligt. Das können wir nicht hinnehmen“, sagte Landwirtschaftsministerin Birgit Keller. Die am Freitag vorgestellten Regelungsvorschläge sind in weiten Teilen neu und sehr komplex: „Die müssen jetzt intensiv geprüft und diskutiert werden“, sagt Keller.

Nach einer ersten Prüfung zeichnen sich folgende Diskussionspunkte ab:
Geplant ist, die Direktzahlungen aus der 1. Säule der GAP nach Wegfall des Greenings an ökologische Kriterien zu binden. Fraglich ist, wie hoch der Grad der Bindung ausfallen wird. „Eine Verstärkung der ökologischen Leistungen bei den Direktzahlungen ist erforderlich, jedoch darf dabei die Einkommenswirkung der Zahlungen nicht vollständig aufgehoben werden“, sagte Keller.

Die EU möchte kleinere Unternehmen bevorzugen. Die einkommensstabilisierenden Direktzahlungen an landwirtschaftliche Unternehmen sollen in Abhängigkeit von der Betriebsgröße durch Degression und Kappung gekürzt werden. Diese Umverteilung der Direktzahlungen würde vor allem zu Lasten der Betriebe in den neuen Ländern gehen und zu einem massiven Abfluss der Mittel aus Thüringen führen. „Diese einseitige Belastung lehnen wir ab“, sagte Keller. Eine Kürzung der Beihilfen für größere Betriebe sei auch deswegen zu hinterfragen, weil die EU-Zahlungen verstärkt an öffentliche Leistungen gekoppelt werden sollen und vor allem größere Betriebe auch soziale Funktionen im ländlichen Raum erfüllen.

Als besonders gravierend werden die vorgesehenen Kürzungen für den ländlichen Raum gesehen. Innerhalb 2. Säule der GAP sollen die Mittel hier um mindestens 15 Prozent gekürzt werden. „Die für Thüringen besonders wichtigen Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, die integrierte ländliche Entwicklung und die Forstmaßnahmen werden damit in Frage gestellt“, sagte Keller.

Offen und zu diskutieren ist, wie die GAP-Pläne der EU innerhalb der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, welche Spielräume die Staaten haben werden und welche konkreten Strategieplan Deutschland hier umsetzen wird. Fraglich ist beispielsweise wie die Ziele im nationalen GAP-Strategieplans definiert werden und wie die Messung der Zielerreichung erfolgen wird. „Hier bestehen im Moment die größten Fragezeichen. Inhalte, Ablauf und Zuständigkeiten der Planung müssen noch geklärt werden. Im Ergebnis muss auch eine deutliche Verringerung der Bürokratielasten für die Zuwendungsempfänger und für die Verwaltung erreicht werden“, sagte Keller.

Positiv bleibe festzuhalten, dass die Architektur der GAP in zwei Säulen und das aktuell geltende Förderspektrum im ELER fortgeschrieben werden. „Das entspricht den Forderungen der Agrarministerkonferenz von Januar dieses Jahres“, so Keller.

Hintergrund:

Die Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) ist die älteste (seit 1958) und am weitesten vergemeinschaftlichte Politik der EU. Aktuell werden ca. 40 % der EU-Mittel in diesem Bereich ausgegeben.

Für TH sind damit erhebliche Zahlungsströme verbunden: Im Jahr 2017 wurden 211 Mio. € Direktzahlungen aus EU-Mitteln ausgezahlt und 97 Mio. € EU-Mittel standen für die Förderung des ländlichen Raums zur Verfügung.

Am 01.06.2018 hat die EU-Kommission die Legislativvorschläge für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) nach 2020 vorgestellt. Die geplanten Veränderungen umfassen alle Bereiche der GAP: Die Inhalte (Was wird gefördert?), die Zahlungsströme (Wie viel wird gefördert?), die Zahlungsempfänger (Wer wird gefördert?) und die Voraussetzungen für die Zahlungen (Wie wird gefördert?). Dabei will die Kommission Kompetenzen abgeben und in Form eines neuen Umsetzungsmodells den Mitgliedsstaaten einen wesentlich größeren Gestaltungsspielraum geben. Im Rahmen nationaler GAP-Strategiepläne sollen auf der Basis einer Bedarfsanalyse und definierter Ziele Inhalte und Höhe der Beihilfen festgelegt werden.

Aufgrund der Bedeutung des Themas werden in den nächsten Wochen intensive Konsultationen mit der Kommission, dem Berufsstand und den Agrarministern des Bundes und der Länder erforderlich sein.:
• 13.06.2018 Treffen der Agrarminister der neuen Länder mit den Präsidenten der Bauernverbände der neuen Länder in Leipzig
• 03.07.2018 Agrar-Amtschefkonferenz in Berlin
• 10.07.2018 Treffen der Agrarminister des Bundes und der Länder mit den EU-Kommissaren Öttinger (Finanzen) und Hogan (Landwirtschaft) in Brüssel

Quelle: TMIL

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