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Hochwasser: Neuer Leitfaden für Schutzkonzepte

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Mit Integralen Hochwasserschutzkonzepten verbindet Thüringen alle Aspekte des Hochwasserschutzes mit den Anforderungen an ökologisch gesunde Gewässer

Erfurt (lr). Mit dem „Leitfaden zur Erstellung integraler Hochwasserschutzkonzepte“ bekommen die Kommunen erstmals die Möglichkeit, ganzheitlich alle Aspekte des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen.

Dazu erklärt Umweltministerin Siegesmund: „Wir brauchen Hochwasserschutz mit der Natur statt gegen sie. Das Bewusstsein ist dafür schon vorhanden und das Interesse an klugen ganzheitlichen Konzepten steigt. Wir wollen den Flüssen wieder mehr Raum zu geben. Deiche und Hochwasserschutzmauern sollten nur noch dann gebaut und erhalten werden, wenn es dringend notwendig ist – beispielsweise zum Schutz von Siedlungen.

Die integralen Hochwasserschutzkonzepte sind das grundlegende und zentrale Element, um Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes zielgerichtet und kosteneffizient zu planen.

Im Leitfaden werden detailliert die notwendigen Schritte von der Analyse des aktuellen Hochwasserrisikos, über die Dokumentation und Beurteilung des bestehenden Hochwasserschutzes bis zur Ableitung geeigneter, kosteneffizienter Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes erläutert. Neues und wichtiges Element des integralen Hochwasserschutzes ist insbesondere, dass auch die Belange der kommunalen Hochwasservorsorge und Hochwasserabwehr in die Untersuchungen und Planungen einfließen.

Der Leitfaden richtet sich gleichermaßen an die Entscheidungsträger bei Land und Kommunen sowie an die mit der Erstellung der integralen Hochwasserschutzkonzepte beauftragten Planungsbüros. Er wurde von der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie im Auftrag des Umweltministeriums erstellt und ist unter www.aktion-fluss.de/kommunal/handreichungen abrufbar.

Hintergrund

Das Landesprogramm Hochwasserschutz 2016 – 2021, aufgestellt vom Land Thüringen, enthält die Planungen des Landes, der Landkreise und Gemeinden aus allen Handlungsbereichen des Hochwasserschutzes, die bis 2021 umgesetzt werden sollen. Die Erstellung der integralen Hochwasserschutzkonzepte ist ein wesentlicher Bestandteil des Landesprogramms.

In diesem ist festgehalten, dass das Land beabsichtigt, für alle Gewässer erster Ordnung integrale Hochwasserschutzkonzepte aufzustellen. Auch 54 Städte und Gemeinden an den Gewässern zweiter Ordnung haben als Maßnahme für das Landesprogramm die Aufstellung integraler Hochwasserschutzkonzepte gemeldet.

An den Gewässern zweiter Ordnung ist ein integrales Hochwasserschutzkonzept die Voraussetzung für die Förderung der baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen. Ohne ein solches Konzept ist die Beurteilung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nicht möglich.

Die Erstellung der integralen Hochwasserschutzkonzepte selbst ist ebenso förderfähig. Da die integralen Hochwasserschutzkonzepte einzugsgebietsbezogen in Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden zu erstellen sind, erhöht sich der Fördersatz zudem noch. Auskunft hierzu erteilt die Thüringer Aufbaubank.

Quelle: TMUEN

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