CONTENT-SINGLE!!!
Rosin: Thüringer Schulgesetz ist „nichts Halbes und nichts Ganzes“
„Der vorgelegte Entwurf des neuen Thüringer Schulgesetzes gefährdet auch den Bestand der Förderschule in der Auenstraße in Suhl“, kommentiert die CDU-Politikerin
Suhl. „Nichts Halbes und nichts Ganzes“ mit diesen Worten kommentierte die CDU-Landtagsabgeordnete Marion Rosin das gestern vorgestellte neue Thüringer Schulgesetz des linken Bildungsministers Holter. Der Entwurf gibt Mindest-Schülerzahlen für Klassen und Schulen vor. Erfüllen Schulen diese Vorgaben nicht, sieht der Entwurf Kooperationen zwischen Schulen vor. In Suhl würde dies die Grundschule Ringbergschule betreffen, die etwa 130 Schülerinnen und Schüler unterrichtet und damit die Vorgabe für Grundschulen in Städten von mindestens 160 Schülern nicht erfüllt.
„Die Ansätze für diese Kooperationsmodelle sind nicht ausgereift. Bei den Kooperationsmodellen würden Schulen nicht mehr als eigenständige Schulen erhalten bleiben. Die Landkreise und kreisfreien Städte als Schulträger würden dazu gezwungen, das Lehrerkollegium kleiner Schulen zusammen zu legen. Ich halte das pädagogisch nicht für sinnvoll“, führt die Suhler CDU-Bildungsexpertin ihre Bedenken aus. „Im schlimmsten Fall müssten Schüler zwischen den einzelnen Schulstandorten pendeln statt zu lernen.“ Auch den Einsatz von Lehrkräfte an mehreren Schulstandorten sieht Rosin kritisch: „Welchen Kolleginnen und Kollegen möchte man denn, gerade im ländlichen Raum, das Hin- und Hergefahren zwischen den Schulstandorten zumuten?
Dass diese Vorgehensweise nicht praktikabel ist, zeigt sich auch beim Thema Inklusion.
Bereits jetzt müssen Sonderpädagogen an verschiedenen Standorten Kinder betreuen. Statt sich intensiv den betroffenen Kindern widmen zu können, verlieren die Pädagogen wertvolle Zeit auf der Straße“, so die CDU-Politikerin, die sich zudem klar für den Erhalt aller Förderzentren ausspricht.
In der Aussage des Ministers vorerst alle Förderzentren erhalten zu wollen, sieht die CDU-Politikerin ein Täuschungsmanöver. „Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass sich Förderzentren mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung langfristig zu regionalisierten Beratungs- und Unterstützungszentren ohne eigene Schüler entwickeln sollen. Das lehne ich ganz klar ab, da dies einer Schließung der Schulstandorte gleichkommt und Eltern hier in ihrer Wahlfreiheit beschnitten werden. Sie kennen ihre Kinder am besten und sollten daher gemeinsam mit einem geschulten Diagnostikteam auf das Kind abgestimmte, individuelle Lösungen finden. Förderschulen als Lernorte müssen daher erhalten bleiben und eine vollständige Inklusion der betroffenen Kinder darf nicht aus ideologischen Gründen durchgedrückt werden“, kommentiert die studierte Grundschullehrerin die Pläne des linken Bildungsministers Holter und unterstreicht damit auch die Unverzichtbarkeit der beiden staatlichen regionalen Förderzentren in Suhl.
Der Förderschwerpunkt der Dombergschule liegt auf der geistigen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. Das staatliche regionale Förderzentrum in der Auenstraße nimmt Schüler mit sonderpädagogischen Gutachten auf, in denen der individuelle Förderbedarf, z.B. im Bereich des Lernens, der emotionalen und sozialen Entwicklung, der Sprache bzw. der körperlichen Entwicklung enthalten ist.