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Feuerschalen und Feuerkörbe in Suhl weiterhin genehmigungsfrei
Suhl. Aufgrund von immensen Beschwerden wegen Rauchgasbelästigung in den zurückliegenden Monaten hat die Stadtverwaltung im Amtsblatt März erneut auf die einschlägigen Rechtsvorschriften hingewiesen. Insbesondere ist es verboten behandeltes Holz, nasses Holz, Laub oder Gartenabfälle zu verbrennen.
Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die bisherige Verfahrensweise zum Umgang mit handelsüblichen Feuerschalen und Feuerkörben beibehalten wird und damit genehmigungsfrei ist, wie Ingrid Pabst, Sprecherin der Stadtverwaltung Suhl, heute informiert.