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Projektaufruf: „Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels“

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Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ruft in diesem Jahr erneut dazu auf, sich mit Projekten zu bewerben, die sich mit den Folgen des Demografischen Wandels auseinandersetzen.

Erfurt (lr). „Der demografische Wandel stellt vor allem die ländlichen Regionen Thüringens vor vielfältige Herausforderungen. Wir suchen innovative und integrative Projekte, die demografische Veränderungen kreativ und aktiv gestalten möchten“, so Ministerin Birgit Keller. Projekte können noch bis zum 15. Mai 2018 angemeldet werden.

Viele Kommunen in Thüringen sind mit den Folgen des demografischen Wandels konfrontiert. Weniger Einwohner und sinkende Einnahmen stellen die Gemeinden vor Aufgaben, für die es kreative Konzepte braucht, um den Erhalt der Wirtschaftskraft, der Lebensqualität und der Infrastruktur zu sichern. „Herausforderungen bieten Chancen, neue Wege zu gehen. Thüringen war schon immer ein Land der Denker und der Macher. Vielfach engagieren sich die Menschen bereits in ihren Orten, um gemeinsam die Zukunft zu gestalten. Diese Potenziale wollen wir fördern“, so Keller.

Mit dem Projektaufruf sucht das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft nach beispielhaften und innovativen Ideen, wie aus demografischen Veränderungen neue Chancen für Orte und Regionen erwachsen können.

Von der Förderung können kommunale, zivilgesellschaftliche und gemeinnützige Träger profitieren, die modellhafte Projekte für ihre Orte entwickeln und bei denen möglichst viele Bürgerinnen und Bürger eingebunden sind. Projekte und Vorhaben mit interkommunalen Ansätzen werden besonders berücksichtigt.

Die Höhe der möglichen Förderung beläuft sich auf bis zu 80 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 20.000 Euro. Anträge sind bis zum 15. Mai 2018 an die Serviceagentur Demografischer Wandel zu stellen.

Projektaufruf und Antragsunterlagen sind abrufbar unter:
http://www.serviceagentur-demografie.de/projekte-foerderung/regionale-projekte-thueringen/projekte-2018/foerderung-2018/

Hintergrundinformation:

Zuwendungsempfänger können sein:
• Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften,
• kommunale Zweckverbände,
• Verbände und Vereine,
• gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
• staatlich anerkannte Glaubens- oder Religionsgemeinschaften,
• öffentlich rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen,
• öffentliche Unternehmen.

Die Förderung bezieht sich dabei auf investive und nichtinvestive Einzelmaßnahmen. Dies können sowohl Sachkosten wie auch Personalkosten oder Kosten für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen usw. sein. Die Förderung wird auch gewährt, wenn mit der beantragten Summe die Realisierung einer Gesamtmaßnahme bzw. eines Projektes überhaupt erst vollzogen werden kann (Anschubfinanzierung).

Die Serviceagentur ist eine dienstleistungsorientierte Anlaufstelle für Fragen rund um den demografischen Wandel im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Quelle: TMIL

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