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Land stellt zusätzliche Mittel für Aufstiegsförderung in Industrie und Handwerk bereit
6,5 Millionen Euro pro Jahr für „Aufstiegs-BAföG“ / Tiefensee: Berufsausbildung attraktiver machen / Bundesweite „Woche der beruflichen Bildung“ beginnt
Erfurt (lr). Das Wirtschaftsministerium hat die Förderung der Aufstiegsausbildung in Industrie und Handwerk deutlich aufgestockt: So stellt das Land im Rahmen des sog. Aufstiegs-BAföGs in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 jeweils 6,5 Millionen Euro bereit, um u.a. Handwerkerinnen und Handwerker beim Erwerb des Meisterbriefs zu unterstützen. In den Vorjahren standen jeweils rund fünf Millionen Euro zur Verfügung. Bereits 2017 hatte das Wirtschaftsministerium erstmals mehr als eine Million Euro zusätzlich bereitgestellt. Die Mittel dienen zur Deckung von Prüfungs- und Lehrgangsgebühren und zur Finanzierung des Lebensunterhalts während der Fortbildungsphase. Wesentlicher Grund für die Erhöhung sind verbesserte Förderkonditionen, die der Bund mit Unterstützung Thüringens beim Aufstiegs-BAföG 2016 eingeführt hat.
„Wir wollen die berufliche Bildung, gerade im Handwerk, weiter aufwerten und attraktiver machen“, sagte Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee mit Blick auf die morgen beginnende bundesweite „Woche der beruflichen Bildung“ (16.4.-20.4.). Denn: „Berufliche Aus- und Weiterbildung ist ein wichtiger Beitrag zur Zukunftssicherung für den Wirtschaftsstandort Thüringen.“ Deshalb setze sich das Land dafür ein, die öffentliche Finanzierung der Meisterausbildung dem kostenlosen Hochschulstudium stärker anzugleichen. „Es geht darum, konsequent den Weg der Gebührenfreiheit von der Kita bis zum Meister, von der Kita bis zum Master zu gehen“, so der Minister.
Über das Aufstiegs-BAföG erhält der angehende Meister nach derzeitiger Regelung 40 Prozent der Ausbildungskosten erstattet, die restlichen 60 Prozent können über ein kostengünstiges Darlehen abgedeckt werden. Bereits im Jahr 2016 konnte mit Unterstützung Thüringens zudem erreicht werden, dass der Erfolgsbonus für erfolgreiche Meisterkurs-Absolventen von bislang 25 Prozent auf 40 Prozent der Darlehenssumme erhöht wird. Diese Summe muss dann ebenfalls nicht mehr zurückgezahlt werden. Der dadurch erzielte finanzielle Vorteil beläuft sich auf durchschnittlich rund 1.000 Euro je Meisterabsolvent. Die Kosten dafür trägt u.a. das Land mit der aktuellen Aufstockung.
„Einer weiteren Verbesserung des Aufstiegs-BAföGs stehen wir aufgeschlossen gegenüber“, betonte der Wirtschaftsminister. Auch in ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung das Ziel formuliert: „Wir werden mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (‚Aufstiegs-BAföG‘) finanzielle Hürden für den beruflichen Aufstieg abbauen.“ Dabei sollten in einem ersten Schritt insbesondere anfallende Prüfungsgebühren ganz oder teilweise erstattet werden. „Das wäre ein weiterer großer Schritt in Richtung einer Gleichstellung von akademischer und beruflicher Ausbildung“, sagte Tiefensee.
In jedem Fall sei es sinnvoll, eine bundesweit einheitliche und rechtssichere Finanzierungsmöglichkeit für Meisterprüflinge zu entwickeln statt eines Flickenteppichs an punktuellen Unterstützungsangeboten, die die Bezahlbarkeit der Fortbildung nicht sicherten und noch zudem von der Finanzkraft der einzelnen Bundesländer abhingen, sagte Tiefensee. Zudem sei unklar, ob es sich bei dem in diesem Zusammenhang oft diskutierten Meisterbonus nicht um eine Doppelförderung handele, die am Ende noch auf die Förderung über das Aufstiegs-BAföG angerechnet werden müsse.
„Thüringen setzt sich deshalb für eine klare Förderstruktur für die Meisterausbildung in Form eines weiterentwickelten Aufstiegs-BAföGs ein“, betonte Tiefensee. Ein „Meisterbonus“ sei darüber hinaus allenfalls als zusätzliches Instrument der Anerkennung besonderer Ausbildungs- und Prüfungsleistungen sinnvoll und notwendig, wie sie die von Thüringen bereits eingeführte „Meisterprämie“ darstellt.