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Zu Ehren des Reinheitsgebotes

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Traditionell steht der 23. April im Zeichen des Bieres. Denn am 23. April 1516 wurde das Reinheitsgebot für Bier verkündet.

Vor über fünfhundert Jahren forderte der bayerische Herzog Wilhelm IV. auf einem Landständetag in Ingolstadt: Zum Brauen sollten nur wenige, natürliche Zutaten verwendet werden dürfen. Er wollte damit das manchmal wüste Treiben beim Bierbrauen beenden.

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Der Herzog nahm am 23. April 1516 die Sache selbst in die Hand und verkündete: Bier darf nur aus Wasser, Hopfen und Gerste bestehen. Die Hefe wurde damals nicht erwähnt, da man die genaue Wirkungsweise der Hefe noch nicht kannte. Die sich im Verlauf der Gärung vermehrende Hefe wurde zu dieser Zeit als Produkt der Bierbereitung angesehen, nicht als bedeutende Zutat. Erst später gelang es, Hefe zu züchten und damit auch eine gleichbleibende Qualität des Bieres sicherzustellen.

Qualitätsprüfung mit dem Hosenboden

Übrigens war auch in den Zeiten vor dem Erlass des Reinheitsgebotes das Bier auf seine Qualität geprüft worden. Die wirkungsvollste Methode soll wohl ganz einfach gewesen sein: Eine Bank wurde mit Bier bestrichen. Die amtlichen Prüfer in ihren ledernen Hosen setzten sich drauf und blieben drei Stunden lang stillsitzen. Auf Kommando sprangen sie gleichzeitig auf. Blieb die Bank an der Hose kleben, war das Bier nicht zu beanstanden. Blieb die Bank jedoch stehen, wurde das offensichtliche Vergehen des Brauers bestraft.

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Das Reinheitsgebot von 1516 ist noch heute gültig. Deutsches Bier darf auch im dritten Jahrtausend nur vier Zutaten enthalten: Wasser, Malz, Hopfen und Hefe. Mehr als 6.000 verschiedene Biere sind es, die in Deutschland gebraut werden. Dass sie alle unterschiedlich schmecken, liegt an vielen verschiedenen Faktoren: an der Rezeptur, am Brauwasser, an der Art, wie das Getreide gemälzt wurde, an den Aromen des verwendeten Hopfens und nicht zuletzt am Fingerspitzengefühl des Braumeisters.

Nach über fünfhundert Jahren gilt das Reinheitsgebot als eine der ältesten Lebensmittelverordnungen der Welt. Der Erlass aus dem Jahr 1516 ist längst ein weltweiter Inbegriff für die Qualität deutscher Biere. Und das wird mit dem „Tag des Deutschen Bieres“ am 23. April und vielfältigen Offerten gefeiert.

Quelle: Info Deutscher Brauer-Bund e.V. – Auszug / sei

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