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Gewalt gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte kann nicht toleriert werden

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Innenminister Dr. Poppenhäger erinnert vor dem G-20-Gipfel an die nunmehr in Kraft getretenen Strafverschärfungen

Erfurt (lr). Thüringens Innenminister Dr. Holger Poppenhäger hat heute (5. Juli 2017) in Erfurt mit Blick auf den am Wochenende stattfindenden G-20-Gipfel in Hamburg daran erinnert, dass mit den am 30. Mai 2017 in Kraft getretenen Änderungen des Strafgesetzbuches (BGBl. I S. 1226) Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte einem stärkeren Schutz unterliegen.

Dr. Poppenhäger: „Ich denke dabei aktuell natürlich vor allem an die etwa 450 Polizistinnen und Polizisten aus Thüringen, die in Hamburg im Einsatz sind. Unsere Bereitschaftspolizei unterstützt die Hamburger Kollegen mit drei Hundertschaften und mit ihrer technischen Einsatzeinheit, und ich hoffe, dass alle dort eingesetzten Thüringer Beamten gesund wieder nach Hause kommen.“

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Derzeit ist von gewalttätigen Bestrebungen mehrerer Tausend Personen aus Europa auszugehen. Besondere Sorge bereiten dabei die so genannten Militanten Autonomen. Wenn bewusst die Konfrontation mit unseren Sicherheits- und Rettungskräften gesucht wird, ist dies absolut inakzeptabel.

Dr. Poppenhäger: „Das neue Gesetz ist ein wichtiges Signal auch gegen die zuletzt wieder gestiegene Anzahl von Widerstandshandlungen. Ein Angriff auf Polizisten oder Mitarbeiter von Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Feuerwehr ist ein Angriff auf die öffentliche Sicherheit. Diese gilt es zu schützen.“

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Seit dem 30. Mai drohen solchen Angreifern bis zu fünf Jahre Haft. Während früher ausschließlich Übergriffe bei Vollstreckungshandlungen geahndet wurden, gilt dieses Strafmaß nun bei allen Diensthandlungen, auch im Streifendienst.

Quelle: Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

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