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von Hoff TSK Michael Reichel

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Mehr Geld und Personal für ThüringenForst

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Gesetzentwurf wurde in den Landtag eingebracht

Erfurt (lr). In der letzten Landtagssitzung am Freitag wurde der Entwurf für das 3. Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ mit Stimmen der Regierungskoalition und der CDU in den Landtag eingebracht und anschließend in den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.

„Ich freue mich sehr, dass wir mit der geplanten Gesetzesänderung gemeinsam die Weichen stellen, um die Landesforstanstalt zu stärken. Das wird allen Waldeigentumsarten zugutekommen, denn die Landesforstanstalt ist unser Kompetenzzentrum für alle Fragen rund um den Wald und insbesondere auch den Waldumbau“, so Forstminister Benjamin-Immanuel Hoff. „Mit der Änderung des Gesetzes werden wir die Finanzierung der Landesforstanstalt erhöhen und beenden den Personalabbau. Für die anstehenden Aufgaben im Wald brauchen wir eine leistungsfähige ThüringenForst-AöR.“

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Der Entwurf für die Gesetzesänderung verfolgt zwei grundsätzliche Ziele. Die Landesforstanstalt soll langfristig in die Lage versetzt werden, ihre Aufgabe der Forsthoheit und Daseinsvorsorge für die Menschen in Thüringen leistungsstark zu erbringen. Dazu gehören unter anderem die Beratung und Betreuung des Nichtstaatswaldes, die forstliche Förderung, die Waldpädagogik und Umweltbildung, Naturschutzaufgaben im Wald sowie die forstliche Ausbildung.

Zum anderen soll die Landesforstanstalt über die Kapazität verfügen, parallel zu den laufenden Aufgaben den Waldumbau für den Gesamtwald konzeptionell anzugehen, ihn auf den eigenen Flächen umzusetzen und die privaten und körperschaftlichen Waldbesitzenden dabei fachlich zu unterstützen und finanziell zu fördern. Hierfür ist eine zweckgebundene Zuführung von jährlich 11 Mio. Euro über 15 Jahre vorgesehen.

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„Mit der geplanten Gesetzesänderung stärken wir die Landesforstanstalt als Kompetenzzentrum für einen zukunftsfähigen Wald und bei ihrer bedeutenden Aufgabe, die privaten und kommunalen Waldbesitzenden bei der Schadensbewältigung und beim Waldumbau zu unterstützen“, so Hoff.

Die Landesforstanstalt nimmt als untere Forstbehörde eine zentrale Funktion bei der Umsetzung des „Aktionsplans Wald 2030ff“ ein. Durch eine flächendeckende Organisation und ein enges Netzwerk ist die ThüringenForst AöR die wichtigste Kooperationspartnerin für Waldbesitzende. Für die erfolgreiche Umsetzung des „Aktionsplan Wald 2030ff“ forscht sie zudem praxisbezogen zur Anpassung der Thüringer Wälder an den Klimawandel und entwickelt ökologisch und ökonomisch nachhaltige Baumartenempfehlungen für klimastabile Wälder.

Der Minister begrüßte zudem die Ankündigung des Bundes, im Zusammenhang mit dem Corona-Konjunkturprogramm jeweils 500 Mio. Euro in den Jahren 2020 und 2021 für eine nachhaltige Forstwirtschaft bereitzustellen. Bisher ist jedoch noch nicht geklärt, nach welchen Kriterien die Mittel aus dem Bundesprogramm verfügbar gemacht werden sollen. Die Landesregierung werde sich in dem Entscheidungsprozess dafür stark machen, dass die Mittel insbesondere den geschädigten Forstbetrieben rasch und unbürokratisch zufließen werden, so Hoff.

Titelbild: Forstminister Benjamin-Immanuel Hoff.
Text: TMIL; Foto: TSK, Michael Reichel

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