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Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen wieder trainieren

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Suhl. Wie Ingrid Pabst, Sprecherin der Stadtverwaltung Suhl, in einer Mitteilung informiert, ist mit Änderung der Sondermaßnahmeneindämmungsverordnung vom 7. November 2020 der Trainingsbetrieb für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in der Stadt Suhl wieder möglich.

Aus diesem Grund können die Sportstätten der Stadt Suhl für den benannten Altersbereich ab heute, Dienstag, 10. November 2020, nach vorheriger Absprache zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs im Sachgebiet Sport zu den bestätigten Trainingszeiten wieder genutzt werden.

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Die Einhaltung des bestehenden Infektionsschutzkonzeptes ist weiterhin Voraussetzung für die Nutzung der kommunalen Sportstätten.

Individuelles Sporttreiben im Aue-Stadion auch möglich

Weiterhin besteht für alle die Möglichkeit, bis voraussichtlich 26.11.2020 jeden Dienstag und Donnerstag im Zeitraum von 15 bis 19 Uhr den Sportplatz und die Laufbahn an der Auenstraße für individuelles Sporttreiben zu nutzen. Umkleidekabinen und Toiletten können allerdings nicht genutzt werden. Anmeldungen für das individuelle Sporttreiben auf dem Sportplatz in der Auenstraße sind nicht notwendig.

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