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Hotline für Unternehmen gut nachgefragt – Tiefensee: „Frühwarnsystem“ 

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Minister: Sicherung der Kinderbetreuung ist zentrales Thema für Handel und Versorgung – Vorschlag: Land soll Kindergartenträgern die Gebührenausfälle während der Corona-Schließzeit erstatten

Erfurt (lr). Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee hat die Thüringer Wirtschaft dazu aufgerufen, bei offenen Fragen zu den Auswirkungen der Corona-Ausbreitung die Internetseite des Ministeriums bzw. der Thüringer Aufbaubank zu nutzen. Sie wird ständig aktualisiert und bietet wichtige Informationen (wirtschaft.thueringen.de bzw. www.aufbaubank.de/corona). Darüber hinaus können die vom Land eingerichtete Unternehmens-Hotline 0800-534 5676 oder die Hotlines der Kammern genutzt werden. „Die Hotlines sind für uns auch ein Frühwarnsystem für alle Probleme, die die Unternehmen aktuell belasten oder die absehbar entstehen können“, sagte Tiefensee. Dabei könne es sich neben Fragen der Liquiditätssicherung z.B. um gewerberechtliche Themen oder Fragen der Beschäftigungssicherung handeln. „Bisher haben sich allein bei unserer Hotline über 200 Unternehmen gemeldet, um sich nach Unterstützung zu erkundigen“, zog der Wirtschaftsminister eine Bilanz der ersten Tage. Dabei handelt es sich überwiegend um kleine und mittlere Unternehmen aus den Bereichen Messebauer, Veranstalter, Gaststätten und Hoteliers sowie Verkehrsunternehmen und Reisebüros.

Das Wirtschaftsministerium hat bereits letzte Woche eine Task Force „Corona & Wirtschaft“ eingerichtet, die in einer täglichen Telefonschalte auch am Wochenende die aktuellen Entwicklungen bewertet und anstehende Probleme bespricht. Der Task Force gehören Vertreter von Kammern und Verbänden, Gewerkschaften, Thüringer Aufbaubank, Landesverwaltungsamt und Arbeitsagentur sowie verschiedener Ressorts an. „Hier wird tagtäglich an Maßnahmen gearbeitet, die das Land eigenständig einleiten kann. Natürlich haben wir nicht für jedes Problem eine sofortige Lösung parat, aber wir können in enger Abstimmung mit anderen Ressorts und mit dem Bund zügig eine Lösung finden“, so der Minister.

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Zentrales Thema, mit dem sich die Task Force in den vergangenen Tagen befasst hatte, war insbesondere die Liquiditätssicherung für Unternehmen, die durch die Corona-Krise Umsatzeinbußen und Zahlungsausfälle erlitten haben. Hier hat das Land u.a. den „Thüringer Konsolidierungsfonds“ auf die gesamte gewerbliche Wirtschaft – einschließlich Dienstleistungen, Gastgewerbe und wirtschaftsnahe Freie Berufe – ausgeweitet und bereitet die Auflage eines zusätzlichen Liquiditätssicherungsprogramms vor. Aktuell werde versucht, über den Bund eine Lockerung beihilferechtlicher Regelungen der EU zu erreichen, um die über diese Programme angebotenen Darlehen zinslos oder zumindest zinsverbilligt anbieten zu können.

Der Minister verwies in diesem Zusammenhang erneut auch auf das Bürgschaftsinstrumentarium des Landes, das von den Unternehmen bisher noch wenig nachgefragt werde. „Dabei ist der Weg über einen von Land verbürgten Hausbankkredit oftmals kürzer und günstiger als andere Angebote“, so Tiefensee. Derzeit könne in Thüringen ein Maximalbetrag von 80 Prozent eines solchen Darlehens vom Land verbürgt und damit gegenüber der Hausbank abgesichert werden. Dafür fielen dann geringere Zinsbelastungen an. Auch hier setze sich das Land gegenüber dem Bund dafür ein, diesen Anteil auf mindestens 90 Prozent anzuheben.

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Ein anderes Thema, das in den letzten Tagen an die Task Force herangetragen wurde, betraf z.B. die Einhaltung von Terminen bei der Auftragsbearbeitung durch Unternehmen. Hier werden offenbar Vertragsstrafen befürchtet, wenn diese Fristen nicht eingehalten werden können. Das Wirtschaftsministerium weist darauf hin, dass in den meisten Verträgen allerdings eine Klausel zu den Folgen „höherer Gewalt“ enthalten ist, unter die auch die aktuelle Corona-Krise fallen dürfte. Bei Aufträgen der öffentlichen Hand werde es Kulanzregelungen geben genauso wie bei verspäteter Inanspruchnahme von Fördergeldern.

Weiterhin wurde die Frage erörtert, welche finanzielle Hilfen Beschäftigte für die Kinderbetreuung erhalten können, wenn sie nicht unter die bundesweiten Kurzarbeiterregelungen fallen. Eine Alternative könnte hier das Bundeselterngeld oder eine Umlage über die Krankenkassen sein, die dafür allerdings geöffnet werden müsste. Dazu ist das Ministerium im Gespräch mit dem Bund bzw. der Bundesagentur für Arbeit.

„Gerade die Frage einer gesicherten Kinderbetreuung ist für die Wirtschaft – vor allem für die Aufrechterhaltung von Handel und Versorgung – ein zentrales Thema“, betonte der Minister. Das sei in allen Gesprächen mit Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften in den letzten Tagen immer wieder thematisiert worden. Tiefensee schlug deshalb u.a. vor, Eltern mit Kindern im Kindergartenalter von Gebühren der – aufgrund der Corona-Ausbreitung nunmehr ausgesetzten – Kita-Betreuung monatsweise zu befreien. Der Ausfall der Einnahmen der Träger müsse dann durch das Land übernommen werden. Eine entsprechende gesetzliche Regelung sollte schnellstmöglich auf den Weg gebracht und verabschiedet werden. Wenn das Geld in den privaten Konsum fließe, sei dies aus wirtschaftpolitischer Sicht zu begrüßen, weil es zu einer Stärkung der heimischen Wirtschaftskreisläufe beitrage.

Text: TMWWDG

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