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Grundstein für ein modernes Jagdgesetz gelegt

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Erfurt (red). Die Thüringer Forst- und Landwirtschaftsministerin Birgit Keller stellte heute im Thüringer Landtag die Ergebnisse des Diskussionsprozesses zum Thüringer Jagdgesetz vor. „Von Beginn an, haben wir alle Beteiligen in diesen Dialogprozess einbezogen. Durch die Hinweise der beteiligten Verbände konnten wir 29 Eckpunkte vorstellen. Wir haben damit den Grundstein für ein modernes Jagdgesetz gelegt“, sagte Keller. „Auch die Anregungen aus der heutigen Anhörung werden wir bei der Erarbeitung des Referentenwurfs berücksichtigen.“

„Wir konnten einen Konsens bei der Abschaffung des Abschusses nach Gütemerkmalen erzielen. Künftig soll sich die Jagd an der Altersklasse und nicht an Trophäenmerkmalen orientieren“, so Keller. „Die Verwendung von bleihaltigem Schrot soll in Thüringen verboten werden. So ist es auch im Koalitionsvertrag vereinbart.“

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Wie von den Jagdverbänden gefordert, sieht der Referentenentwurf zur Novellierung des Jagdgesetzes vor, Schalldämpfer bei der Jagdausübung zuzulassen. Diese Regelung geht auf die EU-Lärmschutzverordnung zum Schutz am Arbeitsplatz zurück und soll Berufsjäger und Förster vor gesundheitlichen Schäden schützen. Um einer Ungleichbehandlung von privaten Jägern vorzubeugen, gilt die Regel für alle Jäger.

Der Abschuss von wildernden Hunden und streunenden Katzen wird mit Sondergenehmigungen eingeschränkt und das Verbot tödlicher Fallen ist geplant.

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Dem Referentenentwurf ging ein eineinhalb jähriger Dialogprozess voraus. 22 Verbände und Institutionen haben sich beteiligt und ihre Vorschläge für das neue Gesetz eingereicht. Das Thüringer Jagdgesetz ist von 1991 und wurde 2013 das letzte Mal geändert.

„Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, haben wir das Thüringer Jagdgesetz überprüft und unterbreiten Vorschläge, wie es an neue Erkenntnisse der Jagdpraxis angepasst werden kann. Bei 21 der 29 Eckpunkte konnten wir uns weitestgehend einigen. Die noch offenen Punkte müssen im weiteren parlamentarischen Verfahren entschieden werden. In den Anhörungen der Ressorts und des Landtagsausschusses haben die Verbände weiterhin die Möglichkeit ihre Positionen einzubringen.“

Nach dem Abschluss des Dialogprozesses wird der Referentenentwurf dem Kabinett zugeleitet. Ziel ist eine erste Kabinettbefassung im Frühjahr 2017 und ein Kabinettbeschluss noch vor der Sommerpause. Danach können die parlamentarischen Beratungen im Landtag beginnen.

Weitere Themen, die im Dialogprozess von den Jagd-, Umwelt- und Artenschutzverbänden eingebracht wurden, betreffen nicht das Thüringer Jagdgesetz, sondern sind in den Rechtsverordnungen zum Jagdgesetz geregelt.

„Dazu zählen zum Beispiel die Liste der jagdbaren Arten oder auch die Jagdzeiten. Diese Zuordnung ist sinnvoll, denn eine Rechtsverordnung kann schneller an aktuelle Notwendigkeiten angepasst werden, als ein Gesetz“, so Keller. „Wir werden auch diese Themen in einem öffentlichen und transparenten Prozess mit den Verbänden beraten.“

Die Diskussion zur Überarbeitung der jagdlichen Rechtsverordnungen wird folgen, wenn der Referentenentwurf zum Thüringer Jagdgesetz fertig gestellt ist und das weitere Gesetzgebungsverfahren dazu beginnt.

Laut Statistiken des Deutschen Jagdverbandes besaßen 2016 11.148 Menschen in Thüringen einen Jagdschein. Im Vergleich zu den Vorjahren steigt die Zahl der Jäger im Freistaat. Allein 2016 bestanden 296 Menschen die Jägerprüfung. Die Thüringer Jagdverbände hatten im letzten Jahr insgesamt 7845 Mitglieder.

Quelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Martin Gerlach

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