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83 Prozent der Verwaltungsgemeinschaften bereits zum Gespräch im Innenministerium

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Erfurt (lr). Innenminister Dr. Holger Poppenhäger begrüßt die Klarstellung des Ministerpräsidenten, dass es nach einer Reihe von Gesprächen mit der Bürgerinitiative Selbstverwaltung für Thüringen e.V., weitere Verhandlungsangebote nicht geben wird. „Für die Bürgermeister, die über künftige Zusammenschlüsse mit Nachbargemeinden nachdenken oder bereits Verhandlungen führen, ist das das richtige Signal“, so der Innenminister. Poppenhäger ist sich sicher, dass durch dieses Signal bestehende Verunsicherungen zu künftigen Handlungsoptionen bei den Bürgermeistern beseitigt sind und sie verstärkt in Verhandlungen mit den Nachbargemeinden eintreten werden.

Die Bürgerinitiative Selbstverwaltung für Thüringen e.V. hatte dem Ministerpräsidenten mit Schreiben vom 24. Februar 2017 mitgeteilt, dass sie keine Verhandlungen über das Vorschaltgesetz führen könne. Der Ministerpräsident antwortete mit Schreiben vom 27. Februar 2017, dass es damit bei dem jetzigen Vorschaltgesetz und dessen Zeitabläufen bleibe.

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„Ich gehe davon aus, dass das Vorschaltgesetz in seiner jetzigen Fassung die beste Grundlage für die Schaffung zukunftssicherer und leistungsstarker kommunaler Strukturen in Thüringen ist“, so der Innenminister. Die Umsetzung der dringend gebotenen Gebietsreform in dieser Legislaturperiode dürfe nicht daran scheitern, dass vom Gesetzgeber bereits beschlossene Gesetze immer wieder in Frage gestellt würden.

Schon jetzt haben Vertreter von 145 der insgesamt 219 Verwaltungsgemeinschaften und Kommunen Thüringens das Beratungsangebot zur Neugliederung der jeweiligen kommunalen Struktur im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales in Anspruch genommen (66 Prozent). Darunter waren beispielsweise Vertreter von 57 der 69 Verwaltungsgemeinschaften (83 Prozent). „Ich gehe davon aus, dass der weitaus überwiegende Teil der Gemeinden innerhalb der Freiwilligkeitsphase auch Beschlüsse zur Schaffung größerer Strukturen fassen wird“, macht Poppenhäger deutlich.

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Seit Juli 2016 gilt die Freiwilligkeitsphase der Gebietsreform. Diese läuft noch bis Ende Oktober 2017. Der Innenminister stellt in diesem Zusammenhang noch einmal klar, dass alle Gemeinden, die aufgrund von freiwilligen Anträgen neu gegliedert werden, auch zusammen bleiben werden. Zuletzt hatte es dazu Irritationen gegeben. „In Einzelfällen kann es lediglich nach dem Ende der Freiwilligkeitsphase sein, dass zu der schon neu gegliederten Gemeinde weitere Gemeinden hinzu kommen“, betont der Innenminister abschließend.

Quelle: Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, Oliver Löhr

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