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SWSZ warnt vor unseriösen Werbeanrufen

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Suhl. Die Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis GmbH (SWSZ) haben in den zurückliegenden Tagen aus dem eigenen Kundenkreis zahlreiche Hinweise zu unseriösen Werbeanrufen einer Telefonhotline mit Geraer Vorwahl erreicht. Die betroffenen Kunden schilderten, dass sich die Anrufer als Mitarbeiter der Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis ausgaben und mit ihrem vermeintlichen Anliegen auf die zum 1. Januar 2021 erfolgte Strompreissenkung der SWSZ Bezug nahmen. Damit diese Preissenkung wirksam werden könne, so gaben die Anrufer an, bräuchten sie unverzüglich Kenntnis von der Zählernummer und dem Zählerstand.

„Wir verurteilen solche undurchsichtigen und unseriösen Werbeaktionen auf das Schärfste – ebenso wie die Vortäuschung, Mitarbeiter der SWSZ GmbH zu sein. Auf unverschämte und rechtlich unzulässige Weise nutzen die Anrufer das langjährige Vertrauen der Kunden in die Zusammenarbeit mit ihren kommunalen Stadtwerken aus, um Kundendaten zu erfragen und damit im Nachhinein Vertragsabschlüsse zu generieren“, kommentiert SWSZ-Geschäftsführer Dr. Reinhard Koch die Vorkommnisse der letzten Tage. Ein konkreter Energieanbieter, der hinter dieser Aktion steckt, konnte bislang noch nicht ausfindig gemacht werden.

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Die Mitarbeiter*Innen der Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis tätigen anlässlich von Preisänderungen keine Anrufe, bei denen sie Angaben zu Zählerstand, Zählernummer oder anderen vertragsrelevanten Daten von den Kunden erfragen. „Wir warnen deshalb alle Kunden davor, bei Anrufen wie im jüngsten Fall persönliche Daten preiszugeben“, sagt Dr. Reinhard Koch. Bei solch unseriösen Anrufen sollten die Kunden unverzüglich das Gespräch beenden. Gerne können sie darüber ihre Stadtwerke informieren und im Kundenservice der SWSZ GmbH dazu nachfragen.

Was das Inkrafttreten der jüngsten Strompreissenkung der SWSZ GmbH betrifft, so ist diese ab dem 1. Januar 2021 automatisch für alle Kunden der Stadtwerke wirksam geworden, ohne dass die Stromkunden dazu in irgendeiner Weise aktiv werden mussten.

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Die Stadtwerke warnen aus aktuellem Anlass wiederholt davor, bei derartigen Werbeanrufen oder auch bei Haustürgeschäften Verträge abzuschließen. „Nach der Unterzeichnung eines Vertrages ist ein Vertragsrücktritt zwar prinzipiell möglich, aber meist mit sehr viel Ärger, Aufwand und auch Kosten verbunden“, macht Dr. Reinhard Koch aufmerksam. In diesem Zusammenhang weist er auf das Widerrufsrecht von zwei Wochen nach Abschluss von so genannten Haustürgeschäften hin.

Für Rückfragen oder Beratungsgespräche können sich betroffene Kunden gerne an den Kundenservice der SWSZ GmbH unter Telefon 0 36 81 / 495-0 wenden.

Text: SWSZ; Foto: pixabay

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