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Thüringer Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft

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Freistaat Thüringen bietet ab sofort ergänzende Unterstützung für Dienstleistungsbranchen

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„Corona-Überbrückungshilfe“ des Bundes – Tiefensee: Hohe Hürden im Antragsverfahren – Appell: Bereitstehende Gelder dennoch zügig abrufen

Erfurt (lr). Thüringen hat die „Corona-Überbrückungshilfe“ des Bundes für besonders betroffene Dienstleistungsbranchen wie das Hotel- und Gastgewerbe auf Landeskosten deutlich verbessert: Die entsprechenden Anträge für die erweiterte Fördermöglichkeit können ab sofort ebenfalls über das zentrale Internetportal des Bundes unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Das hat Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee heute in Erfurt mitgeteilt. Der Start konnte jetzt erfolgen, weil der Bund inzwischen die spezielle Programmierung und Anpassung der Antragssoftware fertiggestellt hat.

Unabhängig davon sieht der Minister allerdings „Anlaufschwierigkeiten“ bei der bisherigen Umsetzung des vor rund einem Monat gestarteten Hilfsprogramms. Das vom Bund für die „Überbrückungshilfe“ gewählte Antragsverfahren weise erhebliche höhere bürokratische Hürden auf als das Vorgängerprogramm „Corona-Soforthilfe“ in der ersten Jahreshälfte, sagte Tiefensee. Daher sei es erfreulich, dass der Bund die Antragsfrist auch auf Druck aus den Bundesländern zuletzt von Ende August auf Ende September verlängert habe.

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Allein aus Thüringen haben bisher 275 Unternehmen (vollständige) Förderanträge mit einem Gesamtvolumen von gut 5 Millionen Euro gestellt. Zum Vergleich: Bei der Corona-Soforthilfe lag die Zahl der gestellten Anträge bereits nach der ersten Woche bei rund 20.000. Der Minister appellierte an die Wirtschaft, die zur Verfügung stehenden Gelder jetzt zügig abzurufen: „Wer als Unternehmen in der Corona-Krise Unterstützung braucht, kann sie mit der Überbrückungshilfe bekommen.“ Das Antragsverfahren sei zwar aufwändiger, schaffe aber auch Rechtssicherheit für die Antragsteller und minimiere die Zahl der Betrugsversuche. Gerade in diesem Punkt hatte es bei der Corona-Soforthilfe in einigen Bundesländern erhebliche Probleme gegeben.

Die Corona-Überbrückungshilfe ist ein Liquiditätshilfeprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten. Beantragen können die Überbrückungshilfe Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige freier Berufe für maximal drei Monate (Juni bis August). Die Antragstellung erfolgt über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer sowie Rechtsanwälte in einem digitalisierten Verfahren. Wesentliche Zugangsvoraussetzung zur Förderung ist, dass der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist. Die Überbrückungshilfe wird dann als anteiliger Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten gezahlt, sofern die Umsatzausfälle weiterhin (Juni bis August) mindestens 40 Prozent betragen. Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beläuft sich der maximale Erstattungsbetrag auf 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten auf 15.000 Euro für drei Monate.

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Dabei ist mit dem heutigen Tage eine wichtige Thüringer Ergänzung des Bundesprogramms in Kraft getreten: Besonders betroffene Dienstleistungsbranchen (wie z.B. das Hotel- und Beherbergungsgewerbe, das Gastgewerbe, die Reise- und Veranstaltungsbranche, Resebüros, Reiseveranstalter, Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter, Sportdienstleister, sonstige Unterhaltungs- und Erholungsdienstleister, Saunas, Solarien, Bäder etc.) werden bereits ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent in den Monaten Juni bis August förderfähig sein. Die Umsatzschwelle des Bundes wird damit für diese Branchen aus Landesmitteln um zehn Prozentpunkte abgesenkt. Dafür stehen bis zu 65 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge von Unternehmen aus diesen Branchen, die bereits vorliegen, werden nun automatisch nach dieser Regelung bearbeitet.

Eine zweite Thüringer Zusatzleistung kann dagegen bereits seit dem Start des Bundesprogramms in Anspruch genommen werden: Soloselbständige, die die Zugangsvoraussetzungen zum Bundesprogramm erfüllen, erhalten im Freistaat einen Zuschuss zu den Lebenserhaltungskosten in Höhe von 1.180 Euro monatlich für maximal zwei Monate im Geltungszeitraum Juni bis August 2020. Dafür stehen bis zu 20 Millionen Euro zur Verfügung.

Wirtschaftsminister Tiefensee: „Vielen Unternehmen steht das Wasser weiterhin bis zum Hals. Der Bund und das Land greifen besonders betroffenen Betrieben deshalb auch weiterhin massiv unter die Arme. Damit wollen wir verhindern, dass aus der Corona-Pandemie ein wirtschaftlicher Totalschaden erwächst, der Unternehmen, Arbeitsplätze und damit letztlich Steuerkraft und soziale Handlungsfähigkeit kostet.“

Informationen zur Überbrückungshilfe des Bundes und den Zusatzleistungen des Landes finden sich auch unter: https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Ueberbrueckungshilfe.

Titelbild: Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee. 
Text: TMWWDG; Foto: TSK

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