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Schadensersatzansprüche gegenüber Agrarchemie-Großhändlern geltend machen!

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Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Mitteldeutschland (AbL) ruft alle Bauern auf, Schadensersatzansprüche gegenüber Großhändlern von Pflanzenschutzmitteln geltend zu machen.

Haina/Gotha. Anlässlich der am 13. Januar vom Bundeskartellamt veröffentlichten Liste von Großhändlern von Pflanzenschutzmittel, gegen die wegen wettbewerbswidriger Abstimmung von Preislisten, Rabatten und Einzelpreisen Bußgelder verhängt wurden, ruft die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Mitteldeutschland (AbL) alle Bauern und Bäuerinnen, die Pflanzenschutzmittel bei den Kartell-Mitgliedern gekauft haben, auf, ihre Schadensersatzansprüche gegenüber diesen Unternehmen geltend zu machen. Die AbL ist im Gespräch mit einer Kanzlei, um die Bauern hierbei rechtlich zu unterstützen.

Reiko Wöllert, Landesgeschäftsführer der AbL, sagt: „Diese Größen des genossenschaftlichen und gewerblichen Agrarhandels haben offenbar massenweise Bauern und Bäuerinnen geprellt, indem sie beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln den Preis-Wettbewerb weitgehend ausgeschaltet haben. Das ist ein weiteres Beispiel dafür, dass agarindustrielle Konzerne eigene geschäftliche Interessen auch dann nach vorne stellen, wenn es zum Schaden von Bauern und Bäuerinnen ist. Bemerkenswert ist auch, dass es der Deutsche Bauernverband offensichtlich ablehnt, die betroffenen Betriebe darüber zu informieren und den Kontakt zu der Anwaltskanzlei herzustellen, die sich bereit erklärt hat, die Interessen der geschädigten Betriebe gegenüber dem Kartell zu vertreten.“

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Text: AbL Mitteldeutschland, Reiko Wöllert

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