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Der/die Seniorenbeauftragte für Suhl wird gesucht

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Suhl. Am 27. November wurden im Stadtrat die neuen Mitglieder des Suhler Seniorenbeirates gewählt. Noch vakant ist die Funktion des oder der Seniorenbeauftragten der Stadt Suhl und einer entsprechenden Stellvertretung. Gemäß des Thüringer Gesetztes zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren (ThürSenMitwBetG) vom 10.10.2019 und der Satzung des Suhler Seniorenbeirates, kann dies jede Person werden, welche ihren Hauptwohnsitz im Sinne des Melderechtes in Suhl und das 60. Lebensjahr vollendet hat. Vorschlagen kann diese Person jede in der Stadt Suhl tätige Seniorenorganisation.

Seniorenorganisationen sind gem. § 2 Abs. 2 ThürSenMitwBetG die in Thüringen tätigen Vereine, Verbände und Vereinigungen, welche die sozialen, kulturellen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen, sportlichen oder sonstigen Interessen der Senioren wahrnehmen. Vereine, Verbände und Vereinigungen, die ausschließlich gewerbliche Zwecke oder gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Zwecke verfolgen, gelten nicht als Seniorenorganisation im Sinne des ThürSenMitwBetG.

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Der oder die Seniorenbeauftragte unterstützt die Arbeit des Seniorenbeirates und ist gemeinsam mit ihm Ansprechperson für die Senioren der Stadt. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Vertretung der Anliegen, Probleme und Anregungen des Seniorenbeirates sowie der Senioren gegenüber der kommunalen Verwaltung. Der oder die Seniorenbeauftragte ist grundsätzlich vor Entscheidungen des Stadtrats, die überwiegend Senioren betreffen, anzuhören. Gemeinsam mit dem Seniorenbeirat können unaufgefordert, zu allen die Senioren betreffenden Fragen, Stellungnahmen abgegeben und Vorschläge unterbreitet werden. Auch die Berufung als sachkundige Bürger in die Ausschüsse ist möglich. Der oder die Seniorenbeauftragte der Stadt Suhl vertritt die Interessen des städtischen Seniorenbeirates im Landesseniorenrat und informiert über dessen Arbeit. Die Tätigkeit des oder der Seniorenbeauftragten ist ehrenamtlich.

Vorschläge für Personen, welche sich zur Wahl stellen möchten, unter Angabe der zuständigen Seniorenorganisation bitte bis zum 12. Januar 2020 an das Sozial- und Gleichstellungsbüro der Stadtverwaltung Suhl, Friedrich-König-Str. 42, 98527 Suhl, telefonisch unter der Rufnummer 03681 74-2812 oder per Email an sozialamt@stadtsuhl.de.

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Text: Stadt Suhl; Archivfoto: Thomas Dreger

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