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Ministerin Keller: „Wir geben zusätzliche Futterflächen frei, um Landwirte zu entlasten“

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Erfurt (lr). „Die Erträge in der Futtererzeugung sind wegen der anhaltenden Bodentrockenheit immer noch zu gering. Deshalb geben wir ab heute die Zwischenfrüchte und Untersaaten auf ökologischen Vorrangflächen zur Futtergewinnung frei. Mit der Freigabe der zusätzlichen Futterflächen wollen wir die tierhaltenden Landwirte finanziell entlasten“, sagt Thüringens Landwirtschaftsministerin Birgit Keller.

Durch die Dürrejahre 2018 und 2019 stehen keine zusätzlichen  Futterreserven zur Verfügung. „Die Landwirte müssten bereits jetzt auf die Winterfuttervorräte zurückgreifen. Mit der Freigabe der ökologischen Vorrangflächen zur Futtergewinnung wollen wir vermeiden, dass Landwirte ihre Tierbestände wegen Futtermangels abbauen müssen.“

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Zur Unterstützung der Landwirte hat der Freistaat Thüringen die betreffende Entscheidung des Bundes unterstützt. Die rechtliche Grundlage bilden die für dieses Jahr geänderten Verordnungen zur Durchführung der Direktzahlungen und zu den CC-Verpflichtungen, die Ende September veröffentlicht worden sind. Danach können die Länder auf Grund von außergewöhnlichen Umständen, Zwischenfrüchte und Untersaaten auf ökologische Vorrangflächen zur Beweidung oder für die Mahd zur Futtergewinnung freigeben.

Es ist kein Antrag und auch keine Anzeige beim örtlichen Agrarförderzentrum für eine Futternutzung notwendig. Die Regelung gilt nur für das Antragsjahr 2019. Alle Landwirte mit entsprechenden Flächen können die Allgemeinverfügung nutzen und den Aufwuchs für die Tierhaltung verfüttern. Die Freigabe ist nicht auf die eigene Tierhaltung begrenzt. Der Aufwuchs darf jedoch nicht für Biogasanlagen verwendet werden.

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Aus Umweltschutzgründen sind die verbleibenden Pflanzen der Zwischenfrüchte und Untersaaten bis einschließlich 15. Februar 2020 auf der Fläche zu belassen und dürfen nicht aktiv beseitigt werden.

Text: TMIL, Antje Hellmann; Foto: Steffen Prößdorf (Lizenz: CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons)

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